Allgemeine Geschäftsbedindungen

Auftragsannahme:
Kunden-Erstaufträge bedürfen der schriftlichen Form, mit genauen Angaben der erforderlichen Kundenstammdaten. Aus den Bestelldaten müssen Firmenbezeichnung, Gesellschaftsform, Inhaber bzw. Geschäftsführer, Branche, Rechnungsanschrift ggf. abweichende Lieferanschrift, Telefon- und Bankdaten deutlich lesbar sein. Die Verkäuferin verkauft ausschließlich an Gewerbetreibende und Unternehmen.

Preise:
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise sind zur Zeit gültig, ersetzen alle vorangegangenen Preise und sind bei Auftragsvergabe als verbindlich vereinbart. Bei schwankenden Marktpreisen können Anpassungen auch außerhalb der jeweils gültigen Preisliste erfolgen.

Zahlung:
Die Zahlung erfolgt sofort ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung. Erstaufträge werden i.d.R. gegen Vorkasse geliefert. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die Verkäuferin berechtigt, ab Datum der Zielüberschreitung Verzugszinsen in Höhe des jeweils üblichen Banküberziehungszinssatzes nebst angefallenen Mahnkosten zu verlangen. Inkassogebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist es dem Käufer untersagt, die Ware zu verkaufen, zu verpfänden oder anderweitig darüber zu verfügen.

Lieferung:
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Lager Ibbenbüren. Die Versendungsart- und form liegt im Ermessen der Verkäuferin. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware versandbereit steht oder dieses dem Empfänger mitgeteilt wurde. Eingehende Lieferungen sind grundsätzlich vom Empfänger „sofort“ auf sichtlich oder auch nur vermutlich schadhaft gewordene Verpackung zu kontrollieren und vom Frachtführer direkt auf den Versandpapieren bestätigen und quittieren zu lassen, ggf. Fotos anzufertigen sowie sofort schriftlich zu melden, damit eventuell entstandene Schadenersatzansprüche gegen den Frachtführer bzw. Versicherer durchgesetzt werden können. Länger dauernde Lieferzeiten wegen Nachbeschaffung berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Wandlung des Kaufvertrages, entbinden nicht von der Annahmepflicht und berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen. Die Verkäuferin ist grundsätzlich zur Teillieferung berechtigt. Fälle höherer Gewalt, z.B. Streiks, Unruhen, Mangel an Rohstoffen, Beschaffung von Materialien bzw. geeigneten Arbeitskräften etc. sowie Beschaffbarkeiten, die nicht im Obliegen der Verkäuferin stehen oder von Dritten abhängig sind, entbinden ganz oder teilweise von der Lieferpflicht. Druck und Layoutentwürfe sind nach dem Urheberrecht gesetzlich geschützt. Produktionsware, die speziell für einen Kundenauftrag hergestellt, weiterverarbeitet oder beschafft wird, oder Artikel, die nicht in unserer Preisliste enthalten sind (so genannte Sonderartikel), sind grundsätzlich von einer Stornierung, vom Rückgaberecht oder Umtausch ausgeschlossen. Das Fernabsatzgesetz wird ausgeschlossen.

Reklamationen:
Bei Anfertigungs- und Produktionsaufträgen können Über- oder Unterlieferungen und Abweichungen in Format-Druckfarben- und Materialbeschaffenheit bis zu 10 % entstehen. Gemäß den Richtlinien des grafischen Gewerbes gehen diese Abweichungen nicht zu Lasten der Verkäuferin. Bei Liefermengenabweichungen wird aber immer nur die tatsächlich gelieferte Menge berechnet. Bei Reklamationen aufgrund Mangelhaftigkeit von Teilen einer gelieferten Maschine wird innerhalb der vom Hersteller eingeräumten Gewährleistungszeit in der Weise Gewähr geleistet, dass Teile, die nachweislich infolge von mangelhaften Materialfehlern schadhaft werden, unentgeltlich instandgesetzt werden. Es besteht ein dreimaliges Nachbesserungsrecht gleicher Art. Bei Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit der Nachbesserung wird kostenloser Ersatz geliefert. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt nur, wenn alle vorgenannten Fälle nicht erfüllt werden. Alle hieraus herleitenden Mängel, Folgeschäden oder Verluste jeglicher Art wie z.B. Arbeits oder Produktionsausfallzeiten, Auftragsausfälle, Terminüberschreitungen etc. sind grundsätzlich von den Gewährleistungsansprüchen ausgenommen. Reklamationen sind immer schriftlich mit Angabe des Mangels und kurzer Fehlerbeschreibung anzugeben. Mündlich mitgeteilte Mängel können nicht anerkannt werden. Mängel, die auf natürlichen Verschleiß (z.B. Abnutzung von Walzen, Messern, Gummi, beweglicher oder mechanischer Teile u. dgl.), äußeren Einflüssen wie z.B. Blitzschlag, Wasserschäden etc., fehlerhafte Bedienung, Unachtsamkeit, Missbrauch, Eigenverschuldung, Verschmutzung, Falschlagerung oder Einsatz von falschen oder nicht geeigneten, systemfremden oder minderwertigen Verbrauchsmaterialien zurückzuführen sind, fallen grundsätzlich nicht unter die Gewährleistungsansprüche. Bei Rücksendung von Waren - auch bei Gewährleistungsschäden oder Instandsetzungsaufträgen ist unbedingt die Originalverpackung zu verwenden, damit keine zusätzlichen Transportschäden entstehen. Unsachgemäße Verpackungen für Rücksendungen unterliegen grundsätzlich nicht den Gewährleistungsansprüchenund sind auch nicht durch zusätzliche Transportversicherung bei einem ggf. entstehenden Schaden abgedeckt. Schäden und Zusatzschäden bei Rücksendungen wegen nicht ordnungsgemäß, gesicherter und unsachgemäßer Verpackung gehen immer zu Lasten des Käufers. Empfindliche Ware, größere Maschinen oder Verbrauchsmaterialien dürfen nur per Palette und mit gesicherter Transportverpackung zurückgeliefert werden und sind mit Begleitpapieren entsprechend zu kennzeichnen und in ausreichende Höhe beim Frachtführer zu versichern. Transportkosten oder anfallende Wegekosten für Vor-Ort-Einsätze für Prüfungs-, Wartungs- oder Reparaturaufträge gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers, dies gilt auch während der Gewährleistungszeit. Unfreie Rücksendungen können nicht von der Verkäuferin angenommen werden. Änderungen, Modifizierungen und technische Verbesserungen an Maschinen und Zubehörmaterialien sind vorbehalten. Zurückhaltung oder Aufrechnung von Forderungen seitens des Käufers sind in jedem Fall unzulässig.

Geltungsbereich:
Alle nicht in der Preisliste oder AGB enthaltenen Zusagen, Nebenabreden, Zusatz- oder Sondervereinbarungen können nur in schriftlicher Form erfolgen. Für Fehlangaben innerhalb unserer Preisliste kann kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist grundsätzlich Ibbenbüren. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht. UN-Recht wird ausgeschlossen. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der restlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen.